Hier erfährst Du alles über unsere Preise und den Ausbildungsablauf je Führerscheinklasse.

Je Führerscheinklasse und Führerschein-Kombi ist der Verwaltungsaufwand, die Versicherung,
die Theoriestunden, sowie der Erstantritt der Theorie- und Praxisprüfung enthalten.

Klasse B

ab € 1.820,-

Voraussetzung
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 18 Jahren ausgestellt werden.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 12 Einheiten spezifischer Theorie Teil „B“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 18 Fahrstunden (inkl. Nacht- & Autobahnfahrt)
 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG
 – Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

Klasse B „L17“

ab € 1.950,-

Voraussetzung
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen werden. 
Der Führerschein kann (frühestens) mit 17 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Begleitpersonen
 – Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mindestens 7 Jahren.
 – Fahrpraxis in der Klasse B in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen 3 Jahren.
 – Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den letzten 3 Jahren.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 12 Einheiten spezifischer Theorie Teil „B“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 12 Fahrstunden 
 – 1 Stunde theoretische Einweisung der Begleitperson(en)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll (1000km privat)
 – 1000km Überprüfungsfahrt mit Begleitperson in der Fahrschule (privates Auto)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll 
(2000km privat)
 – 2000km Überprüfungsfahrt mit Begleitperson in der Fahrschule 
(privates Auto)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll (3000km privat)
 – 3000km Überprüfungsfahrt ohne Begleitperson in der Fahrschule (mit dem Fahrschulauto)
 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG
 – Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

Klasse B mit L (§122 KFG)

ab € 1.510,-

Voraussetzung
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. 
Der Führerschein kann (frühestens) mit 18 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Begleitpersonen
 – Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mindestens 7 Jahren.
 – Fahrpraxis in der Klasse B in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen 3 Jahren.
 – Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den letzten 3 Jahren.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 12 Einheiten spezifischer Theorie Teil „B“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 12 Fahrstunden 
 – 1 Stunde theoretische Einweisung der Begleitperson(en)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll 
(1000km privat)
 – Praktische Prüfung 
(mit dem privaten KFZ)

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG
 
– Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

Klasse A1 / A2 / A bei Erstanmeldung

ab € 1.540,- / ab 39 Jahren ab € 1.690,-

Voraussetzung „A1“ (bis 11kW, 15PS)
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen werden. 
Der Führerschein kann (frühestens) mit 16 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung „A2“ (bis 35kW, 48PS)
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 18 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung „A“
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 23 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 24 Jahren ausgestellt werden.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 6 Einheiten spezifischer Theorie Teil „A“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz 
 – 10 Fahrstunden im Straßenverkehr
 – Praktische Prüfung

Praktische Ausbildung für Schüler ab 39 Jahren (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz 
 – 12 Fahrstunden im Straßenverkehr

 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG
 
– Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

Klasse AM „Moped“

ab € 390,-

Voraussetzung
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits 2 Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Unter 16 Jahren wird eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten benötigt.

Theoretische Ausbildung
 – 6 Einheiten Theoriekurs
 – Theorieprüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 6 Fahrstunden Mopedgrundkurs am Übungsplatz
 – 2 Fahrstunden im Straßenverkehr

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Bezahlung (Die Höhe der Bezahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG, wenn die Klasse AM ab 20 Jahren beantragt wird

125ccm / Code 111

ab € 200,-

Voraussetzung
Führerschein der Klasse B muss mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz sein.

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 6 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz 

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Führerschein B
 – Meldezettel
 – Bezahlung (Die Höhe der Bezahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Ausbildung
Nach der praktischen Ausbildung musst Du persönlich zur BH Gänserndorf, um dort die Eintragung des Code 111 für den Führerschein zu beantragen.

A / A2 (wenn „B“ vorhanden)

ab € 1.340,- / ab 39 Jahren ab € 1.490,-

Voraussetzung „A2“ (bis 35kW, 48PS)
Der Besitz der Führerscheinklasse B
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 18 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung „A“
Der Besitz der Führerscheinklasse B
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 23 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 24 Jahren ausgestellt werden.

Theoretische Ausbildung
 – 6 Einheiten spezifischer Theorie Teil (A)
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz 
 – 10 Fahrstunden im Straßenverkehr
 – Praktische Prüfung

Praktische Ausbildung für Schüler ab 39 Jahren (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz 
 – 12 Fahrstunden im Straßenverkehr

 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG

A1 auf A2 oder A2 auf A, Stufenführerschein ohne Prüfung

ab € 675,-

Voraussetzung „A1 auf A2“ (bis 35kW, 48PS)
Mindestens 2 Jahre im Besitz der vorherigen Stufe. Frühestens möglich mit dem 18. Lebensjahr.

Voraussetzung „A2 auf A“
Mindestens 2 Jahre im Besitz der vorherigen Stufe. Frühestens möglich mit dem 20. Lebensjahr.

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)  
 – 7 Fahrstunden

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

A1 auf A2 oder A2 auf A, Stufenführerschein mit Prüfung

ab € 460,-

Voraussetzung „A1 auf A2“ (bis 35kW, 48PS)
Mindestens 2 Jahre im Besitz der vorherigen Stufe. Frühestens möglich mit dem 18. Lebensjahr.

Voraussetzung „A2 auf A“
Mindestens 2 Jahre im Besitz der vorherigen Stufe. Frühestens möglich mit dem 20. Lebensjahr.

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)  
 – 2 Fahrstunden
 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG

B + A / A2 Führerschein-Kombi

ab € 2.900,- / ab 39 Jahren ab € 3.050,-

Voraussetzung „B + A2“ (bis 35kW, 48PS)
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 18 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung „B + A“
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 23 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 24 Jahren ausgestellt werden.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 12 Einheiten spezifischer Theorie Teil „B“
 – 6 Einheiten spezifischer Theorie Teil „A / A2“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 18 Fahrstunden „B“ (inkl. Nacht- & Autobahnfahrt)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz „A / A2“
 – 10 Fahrstunden im Straßenverkehr „A / A2“
 – Praktische Prüfung

Praktische Ausbildung für Schüler ab 39 Jahren (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 18 Fahrstunden „B“ 
(inkl. Nacht- & Autobahnfahrt)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz „A“
 – 12 Fahrstunden im Straßenverkehr „A“
 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG 
 – Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

B „L17“ + A1 Führerschein-Kombi

ab € 3.030,-

Voraussetzung „A1“ (bis 11kW, 15PS)
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen werden. 
Der Führerschein kann (frühestens) mit 16 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung „B L17“
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen werden. 
Der Führerschein kann (frühestens) mit 17 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Begleitpersonen
 – Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mindestens 7 Jahren.
 – Fahrpraxis in der Klasse B in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen 3 Jahren.
 – Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den letzten 3 Jahren.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 12 Einheiten spezifischer Theorie Teil „B“
 – 6 Einheiter spezifischer Theorie Teil „A“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 12 Fahrstunden „B“
 – 1 Stunde theoretische Einweisung der Begleitperson(en)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll (1000km privat)
 – 1000km Überprüfungsfahrt mit Begleitperson in der Fahrschule (privates Auto)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll 
(2000km privat)
 – 2000km Überprüfungsfahrt mit Begleitperson in der Fahrschule 
(privates Auto)
 – Ausbildungsfahrten mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll (3000km privat)
 – 3000km Überprüfungsfahrt ohne Begleitperson in der Fahrschule (mit dem Fahrschulauto)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz „A1“
 – 10 Fahrstunden im Straßenverkehr „A1“

 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG
 – Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

B mit L (§122 KFG) + A / A2 Führerschein-Kombi

ab € 2.590,- / ab 39 Jahren ab € 2.740,-

 Voraussetzung „B mit L (§122 KFG) + A2“ (bis 35kW, 48PS)
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 18 Jahren ausgestellt werden.

Voraussetzung „B mit L (§122 KFG) + A“
Die Ausbildung in der Fahrschule kann bereits mit 23 1/2 Jahren begonnen werden.
Der Führerschein kann (frühestens) mit 24 Jahren ausgestellt werden.

Theoretische Ausbildung
 – 20 Einheiten Grundwissen Theorie
 – 12 Einheiten spezifischer Theorie Teil „B“
 – 6 Einheiten spezifischer Theorie Teil „A / A2“
 – Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 12 Fahrstunden „B“ (inkl. Nacht- & Autobahnfahrt)
 – 1 Stunde theoretische Einweisung „B“ der Begleitperson(en)
 – Ausbildungsfahrten „B“ mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll 
(1000km privat)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz „A / A2“
 – 10 Fahrstunden im Straßenverkehr „A / A2“
 – Praktische Prüfung

Praktische Ausbildung für Schüler ab 39 Jahren (1 Fahrstunde = 50 Minuten)
 – 18 Fahrstunden „B“ 
(inkl. Nacht- & Autobahnfahrt)
 – 4 Fahrstunden Grundkurs am Übungsplatz „A“
 – 12 Fahrstunden im Straßenverkehr „A“
 – Praktische Prüfung

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du
 – Reisepass oder Personalausweis
 – Meldezettel
 – Anzahlung (Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse und kann im Büro erfragt werden.)

Nach der Anmeldung ist Folgendes so rasch wie möglich in der Fahrschule abzugeben
 – 2 EU-Passfotos
 – Ärztliches Gutachten gem. §34 Abs. 1 Z 2 FSG 
 – Erste-Hilfe Kursbestätigung (der Erste Hilfe Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.)

Behörden- und Arzt-Gebühren

 Führerscheinuntersuchung (direkt beim Arzt oder Ärztin zu entrichten)

Gruppe 1 (A,B,F,BE) – €35,00
Gruppe 2 (C,CE,D) – €50,00
Untersuchung für C oder D Verlängerung (alle 5 Jahre) – €30,00

Behördengebühren:

L17 Bescheid – €35,10
Ü-Fahrten Bescheid – €41,60
Theorieprüfungsgebühr – pro Modul – €5,50
Praxisprüfungsgebühr (A,B) – pro Klasse – €60,00
Praxisprüfungsgebühr (C,CE,D) – pro Klasse – €90,00
Praxisprüfungsgebühr (C95,D95) – pro Klasse – €180,00

Führerscheinausstellung – Ersterteilung – €60,50
Führerscheinausstellung – Erweiterung – €49,50
Führerscheinverlängerung Klasse C oder D – €11,00

Die angeführten Gebühren sind Behördenkosten und somit nicht in der Fahrschule zu entrichten!
Die Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Wir bitten um Verständnis, dass Bankomat oder Kreditkartenzahlung bei uns nicht möglich ist.
Preise gültig ab 01.09.2023